Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Corholt zwischen Corholt — Noel Brockob, [Anschrift wird vor dem Start ergänzt] („Corholt“) und dem Kunden.
Corholt schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit der Anlage eines Unternehmens bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Corholt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistung
Corholt stellt dem Kunden eine webbasierte Software für die Organisation seines Betriebs zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Den Umfang bestimmt der gewählte Plan mit seinen Editionen; die jeweils aktuelle Beschreibung steht in der Anwendung.
Corholt entwickelt die Software weiter. Funktionen dürfen sich ändern, wenn der vertragsgemäße Gebrauch dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Fällt eine wesentliche Funktion weg, kündigt Corholt das mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann dann zum Zeitpunkt des Wegfalls kündigen.
Corholt sorgt für eine hohe Verfügbarkeit und sichert die Daten täglich. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart ist. Wartungsarbeiten finden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten statt.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Unternehmen in Corholt anlegt oder Corholt es für ihn anlegt und der Kunde diese Bedingungen annimmt.
Eine Testphase ist kostenlos und endet zum angegebenen Tag von selbst, ohne dass Kosten entstehen. Danach bleiben alle Daten lesbar und exportierbar; ändern lässt sich nichts mehr, bis ein Abo abgeschlossen ist.
§ 4 Preise und Zahlung
Das Entgelt besteht aus einem Grundpreis je Unternehmen und einem Preis je aktiver Person in der Personalliste — mit oder ohne eigenen Zugang — nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Abgerechnet wird im Voraus für den gewählten Zeitraum (monatlich oder jährlich). Kommen Personen während eines Zeitraums hinzu, wird anteilig nachberechnet; scheiden sie aus, zählt das ab dem nächsten Zeitraum.
Schlägt eine Zahlung fehl, bleibt die Nutzung 14 Tage unverändert. Danach sind die Daten weiter lesbar und exportierbar, ändern lässt sich nichts mehr, bis die Zahlung eingegangen ist. Weitere Rechte wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
Preisänderungen kündigt Corholt mindestens sechs Wochen vor dem Beginn des Abrechnungszeitraums an, ab dem sie gelten. Der Kunde kann bis zu diesem Zeitpunkt kündigen.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Zugangsdaten geheim halten und Unbefugten keinen Zugang verschaffen; einen Missbrauch unverzüglich melden.
- Nur Inhalte einstellen, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist, und keine Inhalte, die gegen Recht verstoßen.
- Die Software nicht überlasten, nicht angreifen und nicht automatisiert abfragen, außer über die dafür vorgesehene Schnittstelle.
- Eigene gesetzliche Pflichten selbst erfüllen — insbesondere die Aufbewahrung von Belegen und Büchern (§ 147 AO, § 257 HGB), die Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 BetrVG) und die Information seiner Beschäftigten und Kunden über die Datenverarbeitung.
§ 6 Daten des Kunden und Auftragsverarbeitung
Die Daten, die der Kunde in Corholt führt, bleiben seine. Corholt verarbeitet sie nur in seinem Auftrag nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), der Bestandteil dieses Vertrags ist.
Der Kunde kann jederzeit alle Daten vollständig exportieren, einschließlich eines Pakets für die Datenüberlassung nach § 147 Abs. 6 AO. Für die Aufbewahrung über das Vertragsende hinaus sorgt der Kunde selbst durch rechtzeitigen Export.
§ 7 Corholt AI
Corholt AI steht nur zur Verfügung, wenn der Kunde den KI-Baustein der Auftragsverarbeitung genehmigt hat. Antworten entstehen maschinell und können unvollständig oder falsch sein; sie nennen ihre Quellen. Der Kunde prüft Antworten, bevor er sich auf sie stützt. Corholt AI trifft keine Entscheidungen über Menschen und führt Änderungen nur nach Bestätigung durch eine Person aus.
§ 8 Haftung
Corholt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Corholt nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf das Entgelt der letzten zwölf Monate vor dem Schadensereignis.
Für den Verlust von Daten haftet Corholt bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Aufwand ihrer Wiederherstellung aus den Sicherungen, die Corholt täglich anlegt.
Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Ein Abo läuft für den gewählten Zeitraum und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn es nicht bis zu seinem Ende gekündigt wird. Kündigen kann der Kunde in der Anwendung oder in Textform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Nach Vertragsende
Nach dem Ende des Vertrags bleiben die Daten 30 Tage lesbar und exportierbar. Danach löscht Corholt sie vollständig; aus den Sicherungen verschwinden sie mit deren Ablauf (AVV).
§ 11 Änderungen dieser Bedingungen
Corholt kündigt Änderungen dieser Bedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform und in der Anwendung an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; darauf weist Corholt in der Ankündigung hin. Widerspricht er, kann jede Seite zum Inkrafttreten kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Corholt.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.