Corholt

Fassung 2026-10-09

Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Vertraulichkeit — Mandantentrennung

  • Row-Level Security auf jeder Tabelle mit Mandant; die Anwendung verbindet ohne Rechte, sie zu umgehen.
  • Jeder Zugriff läuft im Kontext genau eines Betriebs; Tests prüfen das gegen eine echte Datenbank.

Vertraulichkeit — Zugriff

  • Rollen und Rechte bis auf einzelne Felder; Gesundheitsdaten und Gehälter mit eigenen Rechten.
  • Anmeldung mit scrypt-Passwörtern, Sperre nach Fehlversuchen, Drosselung je Adresse und IP, widerrufbare Sitzungen.
  • Mitbestimmungs-Schalter für überwachungsgeeignete Funktionen; befristete Zugänge.

Verschlüsselung

  • TLS 1.2+ auf jedem Weg, HSTS.
  • Zugangsdaten von Kunden mit AES-256-GCM, Schlüssel außerhalb der Datenbank; Sitzungen und Codes nur als Hash.
  • Anrufe Ende-zu-Ende (DTLS-SRTP) über einen eigenen TURN-Server ohne Aufzeichnung.

Integrität

  • Änderungsprotokoll mit Person, Zeit, Vorher und Nachher.
  • Festgeschriebene Rechnungen und empfangene E-Rechnungen in der Datenbank unveränderbar; Arbeitszeit-Korrekturen mit unveränderlicher Spur.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Tägliche Sicherung (14 Tage) und Server-Abbilder (7 Tage); Wiederherstellung geprobt, danach quartalsweise.
  • Löschungen werden nach einer Wiederherstellung über das Löschprotokoll nachgeholt.
  • Überwachung von Fehlern, geplanten Läufen und Speicher mit Alarm an den Betreiber.

Betrieb

  • Server in Deutschland; SSH nur mit Schlüssel, Firewall, Datenbank nur lokal, automatische Sicherheitsupdates.
  • Betreiberkonsole ohne Zugriff auf Inhalte, jeder Zugriff protokolliert.
  • Content-Security-Policy, Abhängigkeiten im Prüftor.

Verfahren zur Überprüfung

  • Sicherheitsdurchgänge vor jeder größeren Änderung; externer Penetrationstest vor dem Start und jährlich.
  • Meldung von Verletzungen an die Betriebe binnen 24 Stunden; Pannenregister.
Technische und organisatorische Maßnahmen